Anordnung Urnenabstimmung: Aufstockung der bestehenden Asyl - Notunterkunft am Grebweg 2, Steinmaur
Als wahlleitende Behörde ordnet der Gemeinderat, in Anwendung von §57 des Gesetzes über die politischen Rechte, eine Urnenabstimmung an. Abgestimmt wird am Sonntag, 9. Februar 2025 über die folgende Vorlage der Politischen Gemeinde Steinmaur:
Verpflichtungskredit von CHF 1'548'000.00 (inkl. MWST) für die Erweiterung der bestehenden Asyl - Notunterkunft am Grebweg 2, Steinmaur (Parzelle 2094) mittels Aufstockung.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Zugehörige Objekte
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Anordnung Urnenabstimmung am 9. Februar 2025 (PDF, 241.24 kB) | Download | 0 | Anordnung Urnenabstimmung am 9. Februar 2025 |