Findeltiere
Im Kanton Zürich betreibt das Veterinäramt die kantonale Meldestelle für Findeltiere. Wer ein verlorenes Tier findet, muss dies unverzüglich der Findeltiermeldestelle seines Wohnkantons mitteilen (Art. 720a ZGB). Kann die Eigentümerin oder der Eigentümer des Heimtiers innerhalb von zwei Monaten nicht gefunden werden, geht das Tier ins Eigentum der Finderin oder des Finders über (Art. 722 ZGB). Hierzu gibt die kantonale Findeltiermeldestelle das entsprechende Tier frei.
Das Meldeformular erhalten Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle, bei der Polizei, in Tierheimen und tierärztlichen Praxen. Ebenfalls können Sie es von unserer Homepage herunterladen.
Wenn Sie ein Tier vermissen, sollten Sie dies unverzüglich melden. Am einfachsten erfolgt die Registrierung unter www.stmz.ch. Fund- und Vermisstmeldungen werden von der kantonalen Meldesterlle auch per Telefon, Fax oder Post entgegengenommen:
Meldestelle für Findeltiere des Kantons Zürich
Postfach
8090 Zürich
Tel. 0848 848 244, Fax 0848 8448 245
Weitere Informationen wie die gesetzlichen Grundlagen, aber auch Meldeformulare zum Ausdrucken, finden Sie auf der Website www.veta.zh.ch.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Fundmeldung_Tier.pdf (PDF, 95.99 kB) | Download | 0 | Fundmeldung_Tier.pdf |
Vermisstmeldung_Tier.pdf (PDF, 93.7 kB) | Download | 1 | Vermisstmeldung_Tier.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste (inkl. Steueramt) | 044 855 40 40 | einwohnerkontrolle@steinmaur.ch |