Meldebestätigung
Die Meldebestätigung ist eine Bestätigung für Einwohner von Steinmaur, dass Sie in der Gemeinde registriert sind. Sie ist unbefristet und gilt als eigentliche Niederlassungsbewilligung. Wochenaufenthalter, welche einen Aufenthaltsausweis deponiert haben, erhalten eine separate befristete Meldebestätigung, welche der Regelung des Aufenthaltes dient. Änderungen von Personendaten haben eine Anpassung der Meldebestätigung zur Folge.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste (inkl. Steueramt) | 044 855 40 40 | einwohnerkontrolle@steinmaur.ch |