Wer in der Gemeinde Steinmaur einen Taxibetrieb führt, gewerbsmässige Taxifahrten ab öffentlichem oder privatem Grund anbietet oder Strassen ohne bestimmtes Fahrziel zur Kundenwerbung befährt, braucht eine Bewilligung des Gemeinderates.
Die Taxibetriebsbewilligung beschränkt sich normalerweise auf vier Kalenderjahre und die Kosten für die Bewilligung belaufen sich auf CHF 1'200.00. Eine voraussehbare, kürzere Betriebsdauer muss im Gesuch explizit erwähnt werden (Betriebsende). Der Rechnungsbetrag wird in diesen Fällen anteilsmässig angepasst (CHF 300.00 pro Jahr). Bei allfälligem vorzeitigem Betriebsende wird keine finanziele Rückerstattung geleistet. Das Gesuch für eine Erneuerung um weitere Jahre - besondere Ausnahmen vorbehalten - ist spätestens vier Wochen vor Ablauf der bestehenden Bewilligung einzureichen.