Hundehaltung (Verabgabung)
Meldepflicht an die Gemeinden sowie an AMICUS
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und allfällige Mutationen mitzuteilen. Ein Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der zentralen Hundedatenbank AMICUS zu melden (www.amicus.ch oder Tel. 0848 777 100).
Hundesteuer
Die Gebühr pro Hund und pro Jahr beträgt CHF 150.00 (inkl. CHF 30.00 Kantonsbeitrag).
Die Gebühr wird den Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern jeweils Anfangs Februar in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Hundesteuer muss bis 31. März entrichtet werden. Hundehalter, welche ihr Tier nicht bis zum 31. März verabgaben, haben eine um CHF 20.00 erhöhte Gebühr zu bezahlen.
Erreicht der Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni, ermässigt sich die Hundesteuer um die Hälfte.
Bitte beachten Sie folgende Punkte, bevor Sie sich einen Hund anschaffen möchten:
Vor der Anschaffung
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Deckung mind. 1 Mio.), unabhängig von Grösse und Rasse
- Hund darf nicht der Rassentypliste II angehören
- Ist der Hund gechipt?
- Bei Einfuhr vom Ausland: sind alle notwendigen Impfungen erledigt und Papiere vorhanden?
- Personen, welche noch nie einen Hund gehalten haben, müssen sich als erstes bei der Einwohnerkontrolle melden und sich in der AMICUS-Datenbank erfassen lassen.
Nach der Anschaffung
- Anmeldung des Hundes innert 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung
- Anmeldung des Hundes innert 10 Tagen bei AMICUS (meistens durch Tierarzt)
Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf der Homepage des Veterinäramtes des Kantons Zürich www.veta.zh.ch.
Obligatorische Hundekurse
Die kantonale Hundegesetzgebung sieht vor, dass mit allen grossen oder massigen Hunden der Rassetypliste I, welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind, ein Kurs zur Welpenförderung und ein Junghundekurs oder bei Übernahme eines älteren Hundes ein Erziehungskurs zum Erreichen von klaren Ausbildungszielen besucht werden muss. Die Kurse müssen bei Ausbilderinnen oder Ausbildern, welche im Besitz einer Bewilligung des kantonalen Veterinäramts sind, besucht werden. Die Bestätigungen über die absolvierten Kursbesuche sind der Einwohnerkontrolle innert eines Monats mittels Kopie einzureichen.
Preis
Zugehörige Objekte
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Hundeausbildung.pdf (PDF, 143.54 kB) | Download | 0 | Hundeausbildung.pdf |
Hundecodex.pdf (PDF, 4.96 MB) | Download | 1 | Hundecodex.pdf |
Informationen_Hundehalter_Amicus.pdf (PDF, 226.74 kB) | Download | 2 | Informationen_Hundehalter_Amicus.pdf |
Broschure_Hundehaltung.pdf (PDF, 138.34 kB) | Download | 3 | Broschure_Hundehaltung.pdf |
Meldepflichten_Hundehalter.pdf (PDF, 303.5 kB) | Download | 4 | Meldepflichten_Hundehalter.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste (inkl. Steueramt) | 044 855 40 40 | einwohnerkontrolle@steinmaur.ch |