Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen die Gemeinde Steinmaur? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Ausweisdokument
- Meldebestätigung
Planen Sie den Wegzug ins Ausland? Dann kommen Sie bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei und beachten bitte zusätzlich:
- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle (1 Monat vor Ausreise)
- frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1 Monat vor Ausreise)
- wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger, welche sich ins Ausland abmelden oder einen Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monate planen, haben sich mindestens 2 Monate vor der Ausreise in Verbindung zu setzen mit:
Militärverwaltung - Kreiskommando des Kantons Zürich
Kontrollwesen
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich
Tel. 043 259 71 10
Wegzüge können auch online über die Plattform eUmzugCH gemeldet werden. eUmzugCH und die Voraussetzungen finden Sie unter unserem Onlinedienst "Umzug (Zuzug, Wegzug, Adressänderung).
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste (inkl. Steueramt) | 044 855 40 40 | einwohnerkontrolle@steinmaur.ch |