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Ablauf Baueingabe

 

Was benötigt eine Baubewilligung?

  • die Erstellung neuer oder die bauliche Veränderung bestehender Gebäude und gleichgestellter Bauwerke
  • Nutzungsänderungen bei Räumlichkeiten und Flächen, denen baurechtliche Bedeutung zukommt
  • der Abbruch von Gebäuden in Kernzonen
  • Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen
  • die Unterteilung von Grundstücken nach Erteilung einer baurechtlichen Bewilligung oder nach erfolgter Überbauung, ausgenommen bei Zwangsabtretung
  • wesentliche Geländeänderungen, auch soweit sie der Gewinnung oder Ablagerung von Materialien dienen
  • Änderungen der Bewirtschaftung oder Gestaltung von Grundstücken in der Freihaltezone, ausgenommen Felderbewirtschaftung und Gartenbau
  • Mauern und Einfriedungen
  • Fahrzeugabstellplätze, Werk- und Lagerplätze
  • Seilbahnen und andere Transportanlagen, soweit sie nicht dem Bundesrecht unterstehen
  • Aussenantennen
  • Reklameanlagen
  • das Fällen von Bäumen aus den in der Bau- und Zonenordnung bezeichneten Baumbestände


Was ist bei der Baueingabe zu beachten?

  • Für den Umfang, Inhalt und die Form der Baugesuchsakten ist insbesondere die Bauverfahrensverordnung (BVV) § 3 – 6 zu beachten.
  • Die gemeindespezifischen Anforderungen ergeben sich aus der aktuellen Bau- und Zonenordnung (BZO).
  • Die Pläne sind in 3-facher Ausführung einzureichen. Ist laut dem Anhang zur BVV eine Beurteilung des Gesuches durch weitere Amtsstellen erforderlich, ist ein zusätzlicher Unterlagensatz nötig.
  • Ein Gesuch erfordert zumindest folgende Unterlagen:
  • ausgefülltes Baugesuch
  • aktuelle Katasterkopie (Bezug beim Gemeindeingenieur- und Grundbuchvermessungsbüro)
  • Grundbuchauszug vom Notariat Dielsdorf (nur bei ordentlichem Verfahren)
  • die farbliche Darstellung der Pläne hat § 4 BVV zu entsprechen, in der Katasterkopie sind bleibende Bauten schwarz, Neu- und Umbauten rot, abzubrechenden Teile gelb darzustellen. Dieselbe Farbgebung ist bei den übrigen Plänen bei Umbauten zu wählen. Neubauten sind schwarz darzustellen.
  • Alle Unterlagen müssen datiert und unterzeichnet werden.

Ab dem 1. Oktober 2024 muss in der Gemeinde Steinmaur ein Baugesuch elektronisch abgewickelt werden.


Kanalisation und Wasser

Die Eingaben für den Wasser- und Kanalisationsanschluss müssen in der Regel gleichzeitig mit der Bauprojekteingabe erfolgen. (Merkblätter Kanalisation und Wasser)


Feuerpolizei und Tankanlagen

Feuerschauer und Kontrollbeamter für die Tankanlagen ist das Gemeindeingenieurbüro Müller Ingenieure AG in Dielsdorf, Tel. 043 422 10 00, zuständig.


Baulicher Zivilschutz

Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem baulichen Zivilschutz ist unser Kontrollorgan Gemeindeingenieurbüro Müller Ingenieure AG in Dielsdorf, Tel. 043 422 10 00, zuständig.


Gemeindeingenieur- und Grundbuchvermessungsbüro

Müller Ingenieure AG Geerenstrasse 6, 8157 Dielsdorf, Tel. 043 422 10 00

Zugehörige Objekte

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