Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung
Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor dem Anlassdatum eingereicht werden.
Wichtige Hinweise für Gesuchstellende
- Mit der Erteilung einer Bewilligung werden Bewilligungsgebühren (Mieten, Patente etc.) erhoben. Entstandene Installationskosten für Strom, Wasser, Abwasser, Signalisation etc. sowie deren Bezug werden separat verrechnet.
- In den Zürcher Gemeinden und Städte gibt es bisher keine einheitliche Regelung der Plakataushänge. Die bau- und verkehrsrechtlichen Vorgaben sind zwingend zu berücksichtigen. Massgebend dafür sind die kommunalen Polizeiverordnungen. Hierzu kann Ihnen Jasmin Eilers, 044 855 40 54 Auskunft geben.
- Die Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen gelten in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Dabei spielt das Baumaterial keine Rolle. Auch Zeltbauten mit textilen Wände können als geschlossene Räume gelten.
- Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde jederzeit ergänzende Angaben verlangen kann. Zudem können keine rechtlichen Ansprüche (etwa auf Bewilligungserteilung) aus dem Formular abgeleitet werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste (inkl. Steueramt) | 044 855 40 40 | einwohnerkontrolle@steinmaur.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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