Einen Aufenthaltsausweis benötigen Sie, wenn Sie sich in einer anderen Gemeinde als Aufenthalter (z. B. Wochenaufenthalt, Heimaufenthalt) anmelden und den Wohnsitz in Steinmaur beibehalten. Der Aufenthaltsausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren Heimatschein in Steinmaur deponiert haben. Der Aufenthaltsausweis wird durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt und ist für ein Jahr befristet. Für Ausbildungsaufenthalte, sowie Heimaufenthalte kann der Ausweis für 4 Jahre ausgestellt werden.
Der Aufenthaltsausweis kann via Onlinedienst, schriftlich oder telefonisch bestellt werden. Wir stellen Ihnen nach Eingang der Bestellung den Ausweis mit Rechnung zu.