Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen, Beihilfen und kantonale Zuschüsse) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zl-fachverband.ch
Dokumente
Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Merkblatt 5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialdienste | 044 855 40 52 | eveline.gonzato@steinmaur.ch |