Erbschein
Zuständig für die Erstellung eines Erbscheines ist das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen das Bezirksgericht Dielsdorf unter der Telefonnummer 044 854 88 11 gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste (inkl. Steueramt) | 044 855 40 40 | einwohnerkontrolle@steinmaur.ch |