Veranstaltung - Gesuch für einen Anlass
Dann benötigen Sie von der Gemeinde eine Bewilligung. Denn diese ist notwendig wenn geplant ist
- eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen
- öffentlichen Grund zu benützen
- im Freien Verstärkungsanlagen einzusetzen
- auf öffentlichem oder privaten Grund Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen, Schaustellgeschäfte) aufzubauen
- Alkohol und/oder Essen gegen Entgelt abzugeben
Für eine rein private Veranstaltung (z.B. Geburtstags- oder Hochzeitsfeier), wo ausser geladene Gäste, Freunde, und Bekannte, niemand Zutritt hat sowie keine der vorgenannten Umstände zur Anwendung gelangen, ist keine Bewilligung notwendig. Dies gilt auch für private Anlässe, wenn sie in öffentlichen Räumlichkeiten stattfinden.
Bei Unklarheiten bitten wir Sie, sich mit dem Sicherheitssekretariat der Gemeinde Steinmaur in Verbindung zu setzen. So kann rasch geklärt werden, ob eine Bewilligung benötigt wird oder nicht.
Wir bitten Sie zu beachten, Gesuche rechtzeitig einzureichen.
Unter folgendem Link können Sie das Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung direkt Online einreichen:
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Feuerpolizei_-_Bestimmungen_Anlass.pdf (PDF, 395.6 kB) | Download | 0 | Feuerpolizei_-_Bestimmungen_Anlass.pdf |
Flussiggas_-_Reglement_Veranstaltungen.pdf (PDF, 2.7 MB) | Download | 1 | Flussiggas_-_Reglement_Veranstaltungen.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste (inkl. Steueramt) | 044 855 40 40 | einwohnerkontrolle@steinmaur.ch |