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Grabräumungen

Nach Ablauf der festgelegten Ruhefristen (20 Jahre, ausgenommen Familiengräber 60 Jahre / Art. 25 der Geschäftsordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen Steinmaur und Neerach vom 1. Januar 2024) wird die Räumung von Gräbern bzw. Grabfeldern angeordnet.

Im Friedhof Betten werden in der Regel im Frühling jährlich Grabräumungen vorgenommen. Die Räumung wird mit persönlichem Schreiben an auffindbare Angehörige, in den Publikationsorganen der Gemeinden Neerach und Steinmaur und im kantonalen Amtsblatt publiziert. 

Die Angehörigen werden durch diese Veröffentlichung aufgefordert, innert der angesetzten Frist den vorhandenen Grabschmuck und die Grabmäler zu entfernen. Wird diese Frist nicht genutzt, so wird das Räumen der Gräber ohne Entschädigungspflicht angeordnet.

Damit eine direkte schriftliche Kontaktierung möglich ist, bitten wir die Angehörigen, uns allfällige Adressänderungen mitzuteilen.

Zugehörige Objekte

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Geschäftsordnung über das Friedhof und Bestattungswesen Steinmaur & Neerach (PDF, 519.65 kB) Download 0 Geschäftsordnung über das Friedhof und Bestattungswesen Steinmaur & Neerach
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