Fundbüro
Gemäss der Polizeiverordnung Art. 45 sind gefundene Sachen bzw. Gegenstände, die der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zugeordnet werden können, dem Fundbüro der Gemeinde Steinmaur abzugeben.
Haben Sie etwas verloren? Erkundigen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle, ob die verlorene Sache gefunden worden ist oder melden Sie uns online ihren Verlust, damit wir Sie kontaktieren können, falls der verlorene Gegenstand im Fundbüro abgegeben wird.
Werden registrierte Schlüssel der Marken Keso, KabaStar, Kaba20 und KabaNova abgegeben, wird der Besitzer bzw. die Besitzerin ermittelt und sofort benachrichtigt.
Weitere Fundstellen:
www.fundbuero.ch
www.fundregister.ch
Zugehörige Objekte
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Fundregister.pdf (PDF, 48 kB) | Download | 0 | Fundregister.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste (inkl. Steueramt) | 044 855 40 40 | einwohnerkontrolle@steinmaur.ch |