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Steuerliche Auswirkungen bei Trennung oder evtl. Scheidung*

Sie haben sich im laufenden Jahr getrennt. Das Steuergesetz schreibt vor, dass jeder Ehepartner rückwirkend ab 1. Januar des Trennungsjahres selbstständig steuerpflichtig wird und eine eigene Steuererklärung einreichen muss. Falls Sie für dieses Jahr bereits gemeinsam Steuern bezahlt haben, muss das Guthaben sowie eine allfällige Verrechnungssteuer auf die Ehegatten aufgeteilt werden.
Sofern keine anderslautende Mitteilung vorliegt, wird das Gesamtguthaben gemäss
§ 180 StG je hälftig aufgeteilt.

* Sofern der Scheidung keine Trennung voranging, gelten die Ausführungen sinngemäss für die Scheidung, andernfalls löst die Scheidung keine neuen Aktivitäten aus.

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