Steuerliche Auswirkungen bei Trennung oder evtl. Scheidung*
Sofern keine anderslautende Mitteilung vorliegt, wird das Gesamtguthaben gemäss
§ 180 StG je hälftig aufgeteilt.
* Sofern der Scheidung keine Trennung voranging, gelten die Ausführungen sinngemäss für die Scheidung, andernfalls löst die Scheidung keine neuen Aktivitäten aus.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste (inkl. Steueramt) | 044 855 40 40 | einwohnerkontrolle@steinmaur.ch |