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Abstimmungen, Wahlen

Voraussetzungen für das Stimm- und Wahlrecht

  • Schweizer Staatsbürger
  • 18. Altersjahr vollendet
  • am zivilrechtlichen Wohnsitz, nur auf Verlangen am Ort der Nebenniederlassung
  • Auslandschweizer: an einem Heimat- oder früheren Wohnort, aber nur in Angelegenheiten des Bundes
  • Ausschluss vom Stimmrecht: wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche


Wählbarkeit

In öffentliche Ämter und Behörden sind alle Stimmberechtigten wählbar. In die Gemeindebehörden sind nur Stimmberechtigte mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde wählbar. Ausgenommen: Friedensrichter, Gemeindeammann und Betreibungsbeamter.


Wie kann das Stimmrecht ausgeübt werden?

  • persönlich an der Urne oder vorzeitig in der Gemeindekanzlei
  • brieflich
  • durch Stellvertretung: im gleichen Haus wohnende stimmberechtigte Personen, andere Stimmberechtigte, wenn sie laut ärztlichem Zeugnis nicht an die Urne gehen können oder das 60. Altersjahr zurückgelegt haben. Der Stellvertreter muss gleichzeitig seinen eigenen Stimmrechtsausweis abgeben, darf aber höchstens zwei Personen vertreten.


Briefliche Stimmabgabe

Die Stimmzettel sind mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis an das Wahlbüro zu senden. Das Stimmmaterial ist rechtzeitig aufzugeben, so dass sie vor der Urnenschliessung am Sonntag bei der Gemeindeverwaltung eintrifft.


Persönliche Stimmabgabe

Falls Sie persönlich an der Urne abstimmen, müssen Sie gleichzeitig Ihren Stimmrechtsausweis abgeben. Bitte Unterschrift nicht vergessen!

Erhalt des Stimmmaterials

Die Stimmberechtigten erhalten den Stimmrechtsausweis und die amtlichen Stimm- und Wahlzettel bis spätestens am dritten Dienstag (19. Tag) vor dem Wahl- oder Abstimmungstag.


Wie muss vorgegangen werden, wenn Unterlagen fehlen?

Stimmberechtigte, welche das Stimmmaterial nicht oder nur teilweise erhalten haben, können diese bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung verlangen.


Ab wann kann abgestimmt werden?

Bereits ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen kann brieflich gestimmt werden. Die Stimmzettel können ab Montag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in die Urne gelegt werden.


Publikation

Die Ergebnisse werden im Anschlagskasten beim Gemeindehaus ausgehängt und ausserdem in der Zeitung publiziert.

Preis

gratis

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