Anmeldung / Zuzug
Sind Sie neu in Steinmaur zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Gemäss Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Steinmaur haben sich Personen, welche sich in der Gemeinde niederlassen, innert 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle zu melden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausweisdokument
- Aufenthaltsausweis (für Wochenaufenthalter)
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- Heiratsurkunde, falls Sie verheiratet sind
- Geburtsurkunde, bei der Anmeldung von minderjährigen Kindern
- Krankenkassenversicherungsausweis (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
- bei Untermiete den Untermietvertrag (oder den Wohnungsausweis resp. den Hauptmietvertrag sowie das schriftliche Einverständnis des Hauptmieters resp. der Verwaltung)
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- Zivilstandspapiere (wenn vorhanden)
- Krankenkassenversicherungsausweis (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
- Arbeitsvertrag
- bei Untermiete den Untermietvertrag (oder den Wohnungsausweis resp. den Hauptmietvertrag sowie das schriftliche Einverständnis des Hauptmieters resp. der Verwaltung)
Bitte beachten Sie in allen Fällen, dass Sie sich immer erst am bisherigen Wohnort abmelden müssen, bevor Sie sich in Steinmaur anmelden können.
Zuzüge können auch online über die Plattform eUmzugCH gemeldet werden. eUmzugCH und die Voraussetzungen finden Sie unter unserem Onlinedienst "Umzug (Zuzug, Wegzug, Adressänderung).
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste (inkl. Steueramt) | 044 855 40 40 | einwohnerkontrolle@steinmaur.ch |