Einbürgerungsverfahren
Ordentliche Einbürgerung
Voraussetzungen:
- Eintrag im Zivilstandsregister.
- Niederlassungsbewilligung C.
- 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz.
- 2 Jahre Aufenthalt in der Wohngemeinde/Kanton Zürich.
- Kein Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren.
- Keine unbezahlten Einträge im Betreibungsregister in den letzten 5 Jahren.
- Keine unbezahlten Steuerrechnungen in den letzten 5 Jahren.
- Keinen Eintrag im Strafregister und keine laufenden Strafverfahren.
- Genügend Deutschkenntnisse: mündlich B1, schriftlich A2 (KDE, Stiftung WBK Dübendorf).
- Genügend Grundkenntnisse über die Schweizer Staatskunde. Der Grundkenntnistest kann bei der Stiftung WBK Dübendorf absolviert werden.
Reichen Sie Ihr Gesuch Online über den folgenden Link ein: Link
Bitte beachten Sie, dass Nachweise über Deutsch- sowie Grundkenntnisse bei Einreichung des Einbürgerungsgesuchs bereits vorhanden sein müssen.
Sämtliche Informationen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Website des Gemeindeamtes Kantons Zürich.
Erleichterte Einbürgerung
Voraussetzungen:
- AusländerInnen, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. Der Schweizer Ehepartner muss bereits vor der Heirat SchweizerIn gewesen sein.
- Personen unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils.
- Personen der dritten Ausländergeneration.
- Staatenlose Kinder.
Das Gesuchsformular kann direkt beim SEM (ch@sem.admin.ch) bestellt werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für die Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.
Einbürgerung Schweizerbürger
Informationen zum Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Steinmaur, sowie das entsprechende Gesuchsformular finden Sie in unserem Online-Schalter.
Für eine individuelle Beratung bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zentraldienste (inkl. Bau) | 044 855 40 55 | edith.lee@steinmaur.ch |
Name | Download |
---|