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Adress- und Personenauskunft

Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) gibt die Einwohnerkontrolle einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall auf Gesuch hin folgende Daten bekannt:

Auskunft ohne Interessennachweis (gem. §18 Abs. 1 MERG sowie §16 lit. a IDG):

  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
  • CHF 15.00


Auskunft mit Interessennachweis (gem. §18 MERG sowie §16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG):

  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zu- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort
  • CHF 30.00


Die Anfrage richten Sie schriftlich an die Einwohnerkontrolle. Telefonische Auskünfte können aus den oben erwähnten Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

Weiter Informationen:
www.datenschutz.ch

Preis

15.00 / 30.00

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